Bodenrichtwerte unterscheiden sich je nach Nutzungsart und Lage; Durchschnitt und Median bieten deshalb unterschiedliche Perspektiven auf den Grundstücksmarkt. Beim Bodenrichtwert in Hennef 2026 reicht die Spanne für Wohnbauland je nach Lage von 150 bis 560 €/m². Der Durchschnitt stieg gegenüber dem Vorjahr um 4,9 Prozent.
Ein einzelner Bodenrichtwert kann zunächst wie eine klare Preisangabe wirken. Für die Einschätzung eines konkreten Grundstücks kommt es jedoch darauf an, was hinter Durchschnitt und Median steckt und auf welchen Stichtag sich die Werte beziehen. So lässt sich die Entwicklung besser einordnen, ohne unterschiedliche Lagen oder Grundstücksmerkmale gleichzusetzen.
Hier erfahren Sie, wie sich die Richtwerte entwickelt haben, was der Stichtag 1. Januar 2026 bedeutet und worin sich Durchschnitt und Median unterscheiden. Außerdem ordnen wir die Spanne für Wohnbauland ein und zeigen, weshalb der Median für einen typischen Lagevergleich hilfreich sein kann.
Wichtigste Erkenntnisse
- Ordnen Sie einen Richtwert immer seiner Zone und dem Grundstückstyp zu, statt ihn als festen Verkaufspreis zu verstehen.
- Der Stichtag zeigt, auf welchen Zeitpunkt sich die Bewertung bezieht; das Veröffentlichungsdatum ist davon zu unterscheiden.
- Durchschnitt und Median bieten unterschiedliche Perspektiven. Gemeinsam betrachtet helfen sie, die Verteilung der Werte besser einzuordnen.
- Beim geplanten Grundstücksverkauf kann eine individuelle Berechnung helfen, Lage und Grundstücksmerkmale in die Preisfindung einzubeziehen.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Hennef (Sieg) entwickelt?
Für baureifes Wohnbauland reicht die Spanne zum 1. Januar 2026 von 150 bis 560 €/m². Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Wohn- und Mischbebauung beträgt 382 €/m². Gegenüber dem Vorjahr stieg dieser Wert um 4,9 Prozent. Der Bodenrichtwert Hennef 2026 bietet damit eine örtliche Orientierung, bildet aber nicht automatisch den Preis eines einzelnen Grundstücks ab.
Insgesamt wurden 66 Bodenrichtwertzonen ausgewertet. Um einen Ortsteilwert richtig zuzuordnen, betrachten Sie daher die konkrete Zone und den Erschließungszustand, nicht nur den Stadtdurchschnitt.
Die Werte stützen sich auf tatsächlich beurkundete Kaufpreise. Nach § 196 Absatz 1 BauGB ist ein Bodenrichtwert ein durchschnittlicher Lagewert für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb einer Richtwertzone. Gesetze im Internet beschreibt die Ableitung aus der Kaufpreissammlung unter Berücksichtigung des Entwicklungszustands. So entsteht ein Vergleichswert für ähnliche Grundstücke, keine Preisvorgabe für jeden Einzelfall.
Die tatsächlichen Grundstückspreise können davon abweichen. Bei Grundstücken mit Baugenehmigung liegt der Durchschnittspreis um -5 % über dem ohne Baugenehmigung.
Für den Bodenrichtwert Hennef 2026 gilt deshalb: Nutzen Sie ihn als Bezugspunkt und prüfen Sie anschließend die Merkmale des konkreten Grundstücks. Beim Kauf oder Verkauf sind insbesondere Lage, Fläche, Erschließung und Bebaubarkeit für den Preisvergleich relevant. Erst diese Gegenüberstellung zeigt, ob ein Angebot mit dem zonalen Richtwert vergleichbar ist.
Auf dem Angebotsmarkt liegen erschlossene Grundstücke im Schnitt 62% über unerschlossenen und 6% über teilerschlossenen; zugleich fiel der Quadratmeterpreis in den letzten 12 Monaten um 0,7 %.
Bodenrichtwert-Stichtag und Veröffentlichungszeitpunkt
Für Hennef beziehen sich die Boden- und Immobilienrichtwerte 2026 auf den Stichtag 1. Januar 2026. Dieser Tag beschreibt den zeitlichen Bezug der Werte, nicht den Tag ihrer Veröffentlichung. Wer einen Richtwert für eine Entscheidung nutzt, sollte deshalb beide Daten auseinanderhalten. Ein Wert mit Stichtag 2026 ist eine Momentaufnahme für diesen Bewertungszeitpunkt.
Veröffentlicht wurden die Hennefer Richtwerte am 31. März 2026. Die Richtwerte werden jährlich zum 1. Januar ermittelt und bekanntgegeben, die Veröffentlichung erfolgt jedoch später. Für die Werte zum Stichtag 1. Januar 2027 ist die Bekanntgabe planmäßig zwischen März und Juni 2027 vorgesehen. Bis dahin bleibt der Jahrgang 2026 der passende Bezug für dessen Stichtag.
Auch die zugrunde liegenden Kaufdaten haben einen zeitlichen Bezug: Die Richtwerte 2026 beruhen auf historischen Durchschnittskaufpreisen aus Grundstückstransaktionen des Jahres 2025. Der Stichtag und das Datengrundjahr erfüllen damit unterschiedliche Aufgaben. Der Stichtag ordnet den Richtwert zeitlich ein, während die Transaktionen die Grundlage für seine Ableitung bilden.
Prüfen Sie beim Vergleich zuerst das Jahr und den Stichtag. Vergleichen Sie anschließend dieselbe Grundstücksart und eine passende Richtwertzone. So vermeiden Sie, unterschiedliche Lagewerte oder Entwicklungszustände direkt gegenüberzustellen. In BORIS.NRW können Sie Stadt, Straßenname und Hausnummer eingeben. Die Karte zeigt die zugehörigen Richtwerte und beschreibenden Merkmale. Das erleichtert die räumliche Zuordnung, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob der Richtwert zum konkreten Bewertungsanlass passt.
Wer einen möglichen Verkauf vorbereitet, kann den Stichtag als zeitliche Orientierung neben Lage und Grundstücksmerkmalen betrachten. Für eine zusätzliche Einordnung bietet sich eine Orientierung zum Grundstücksverkauf an. Damit bleibt klar, welcher Richtwertjahrgang betrachtet wird und wie er sich in die eigene Entscheidung einordnet.
Für die zeitliche Einordnung ist außerdem ein früherer Bezug relevant: Der Stichtag der Bodenrichtwerte in Hennef (Sieg) ist der 01.01.2025. Dieser Termin kennzeichnet einen eigenen Bewertungszeitpunkt und sollte nicht mit den Angaben für 2026 oder 2027 vermischt werden. Prüfen Sie daher stets, auf welchen Stichtag sich ein verwendeter Wert tatsächlich bezieht. Eine klare Zuordnung hilft, unterschiedliche Jahrgänge nicht als unmittelbar vergleichbare Momentaufnahmen zu behandeln.
Die Bodenrichtwerte für Hennef (Sieg) zum Stichtag 1. Januar 2026 wurden am 31.03.2026 veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte für Hennef (Sieg) zum Stichtag 01.01.2027 werden planmäßig zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben. Damit lassen sich Bewertungszeitpunkt und Bereitstellung voneinander unterscheiden. Für eine belastbare Einordnung sollte die ausgewiesene Stichtagsangabe stets zusammen mit dem jeweiligen Jahrgang betrachtet werden.

Durchschnittlicher Bodenrichtwert für Wohn- und Mischbebauung
Für Wohn- und Mischbebauung beträgt der durchschnittliche Bodenrichtwert in Hennef 2026 382 €/m². Gegenüber 2025 entspricht das einem Anstieg um 4,9 Prozent. Baureifes Wohnbauland liegt je nach Richtwertzone zwischen 150 und 560 €/m². Diese Spanne zeigt, wie stark die Lagewerte innerhalb der Stadt auseinanderliegen.
Die Entwicklung verlief nicht durchgehend aufwärts. 2022 sank der durchschnittliche Bodenrichtwert um 9,5 Prozent auf 351 €/m². Der Wert für 2026 liegt darüber und weist gegenüber dem Vorjahr wieder einen Anstieg aus. Für eine Einordnung zählt daher nicht nur ein einzelner Durchschnitt, sondern auch der Vergleich mit früheren Stichtagen.
Die Werte unterscheiden sich zudem nach Grundstücksnutzung. 2026 beträgt der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gewerbe in Hennef 123 €/m². Die Gewerbespanne reicht von 40 bis 205 €/m². Landwirtschaftliche Flächen liegen im Durchschnitt bei 2,63 €/m², mit einer Spanne von 1,3 bis 3,55 €/m². Für Forstwirtschaft beträgt der Durchschnitt 0,6 €/m².
Damit lautet die Einordnung für Wohnbauflächen, Gewerbe und Landwirtschaft: Wohnbauland reicht von 150 bis 560 €/m², der Durchschnitt für Wohn- und Mischbebauung liegt bei 382 €/m². Gewerbe erreicht durchschnittlich 123 €/m², landwirtschaftliche Flächen 2,63 €/m². Diese Kategorien sollten nicht vermischt werden, denn sie beschreiben unterschiedliche Nutzungen und Richtwertzonen.
Auch der Landesvergleich braucht eine genaue Lesart. Der Hennefer Bodenrichtwert liegt 111 Prozent über dem Durchschnitt von 185 €/m² für erfasste Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Das ist ein Vergleichswert, kein pauschaler Aufschlag für jedes Grundstück. Für die eigene Einordnung ist zunächst die passende Zone entscheidend.
Prüfen Sie zuerst die Nutzungsart und anschließend den konkreten Zonenwert. Ein Wohnbaugrundstück nahe dem oberen Spannenbereich lässt sich nicht einfach mit dem Gewerbe- oder Landwirtschaftsdurchschnitt vergleichen. Betrachten Sie Durchschnitt, Entwicklung und örtliche Lage daher getrennt.
Median-Bodenrichtwert für Wohnbauland in Hennef
Der Median für baureifes Wohnbauland in Hennef beträgt zum 1. Januar 2026 genau 390 €/m². Er beschreibt den mittleren Wert einer der Größe nach geordneten Reihe. Die Hälfte der berücksichtigten Werte liegt darunter, die andere Hälfte darüber. Damit zeigt der Median eine zentrale Lage innerhalb der Verteilung.
Der Unterschied zum Durchschnitt hilft bei der Einordnung. Der zuvor genannte Durchschnitt für Wohn- und Mischbebauung beträgt 382 €/m². Beide Kennzahlen beruhen auf unterschiedlichen Berechnungsweisen und sind nicht austauschbar. Der Median wird weniger durch einzelne besonders hohe oder niedrige Werte geprägt.
Für ein Grundstück in Hennef ist der Median dennoch kein individueller Verkaufspreis. Er bildet eine statistische Mitte ab, während die konkrete Richtwertzone den Lagebezug herstellt. Auch Nutzungsart, Erschließungszustand und Grundstücksmerkmale beeinflussen, welcher Richtwert für den Vergleich passt. Ein Wert nahe 390 €/m² bedeutet daher nicht automatisch, dass jedes Grundstück diesen Wert erreicht.
Nutzen Sie den Median als ersten Orientierungspunkt: Ordnen Sie zunächst die Fläche der Wohnbaulandnutzung zu. Vergleichen Sie anschließend den Median mit dem Richtwert der passenden Zone und prüfen Sie die beschreibenden Merkmale. Liegt der Zonenwert deutlich darüber oder darunter, betrachten Sie zuerst die Lage und den Entwicklungszustand. So erkennen Sie, ob der Abstand mit der örtlichen Einordnung zusammenhängt.
Für Kaufentscheidungen eignet sich der Median als Überblick über die mittlere Richtwertlage, nicht als Ersatz für die Prüfung eines konkreten Angebots. Beim Verkauf kann er helfen, eine erste Einschätzung in den Hennefer Markt einzuordnen. Für eine individuelle Einordnung können Sie den Grundstücksverkauf besprechen. Entscheidend bleibt, den Median, den örtlichen Zonenwert und die Merkmale des Grundstücks gemeinsam zu betrachten.
Engels Immobilien: Immobilienverkauf
Engels Immobilien unterstützt Sie beim Immobilienverkauf und bei der Berechnung, wenn Sie den Bodenrichtwert in Ihre Überlegungen einbeziehen möchten. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie ein Grundstück verkaufen und neben dem Richtwert auch dessen Lage und Merkmale berücksichtigen wollen. Der Bodenrichtwert bietet einen Ausgangspunkt, ersetzt aber nicht die Betrachtung des einzelnen Grundstücks.
Auch wenn Sie ein Grundstück kaufen oder vermieten möchten, kann eine Berechnung bei der ersten Einordnung helfen. So können Sie die nächsten Schritte mit einem klareren Blick auf Ihre Situation planen, ohne Durchschnittswerte mit einem verbindlichen Angebotspreis gleichzusetzen.
Wenn Sie Ihren Grundstücksverkauf oder eine Berechnung besprechen möchten, nehmen Sie gern Kontakt zu Engels Immobilien auf.
Richten Sie den nächsten Schritt an Ihrem Vorhaben aus
Ein Richtwert kann eine erste Orientierung geben. Für die nächste Entscheidung hilft es, zunächst Ihr Ziel festzulegen: Möchten Sie ein Grundstück verkaufen, kaufen oder vermieten? Der Bodenrichtwert Hennef 2026 kann dabei als Bezugspunkt dienen, sollte aber immer zusammen mit dem konkreten Vorhaben betrachtet werden. So wird klarer, welche Fragen noch offen sind und welche Unterlagen für Ihre Planung wichtig werden.
Engels Immobilien unterstützt Sie beim Verkauf, Kauf und bei der Vermietung von Immobilien. Wenn aus der allgemeinen Orientierung ein konkreter nächster Schritt werden soll, können Sie Ihr Anliegen in Ruhe besprechen und die passenden Möglichkeiten abwägen.
Kontaktieren Sie Engels Immobilien, wenn Sie Ihr Vorhaben persönlich besprechen möchten. So können Sie Ihre nächsten Schritte mit mehr Klarheit angehen.
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Hennef
Was kostet ein Grundstück in Hennef (Sieg)?
Ein Grundstück mit 600 m² Fläche ergibt sich rechnerisch aus dem jeweiligen Quadratmeterpreis der Region zum Stichtag 1. Januar. Für den Bodenrichtwert in Hennef im Jahr 2026 ist das eine wichtige Orientierung, aber kein feststehender Kaufpreis. Bei einem konkreten Angebot zählen auch Zuschnitt, Erschließung und zulässige Nutzung. Prüfen Sie deshalb bei Engels Immobilien, ob die Vergleichsfläche und Grundstücksart tatsächlich passen.
Ist der Bodenrichtwert der Preis, den ich zahle?
Nein, der Bodenrichtwert ist nicht automatisch der Betrag, den Sie beim Kauf zahlen. Er beschreibt einen durchschnittlichen Lagewert für eine Richtwertzone. Ein einzelnes Angebot kann davon abweichen, etwa wegen des Zuschnitts, des Erschließungszustands oder der genauen Lage. Für Ihre Einschätzung sollten Sie deshalb sowohl die Grundstücksmerkmale als auch die Bedingungen des Kaufangebots berücksichtigen.
Wann kommen die Bodenrichtwerte für 2027?
Die Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 1. Januar 2027 werden planmäßig zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben. Der Zeitraum bezieht sich auf die Veröffentlichung, nicht auf den Bewertungsstichtag. Wenn Sie zuvor eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung vorbereiten, achten Sie bei Vergleichen auf den jeweiligen Jahrgang. So ordnen Sie einen Richtwert dem passenden zeitlichen Bezug zu.
Was ist der Unterschied zwischen Grundstückspreis und Bodenrichtwert?
Der Grundstückspreis ist der Betrag, der für ein konkretes Grundstück angeboten oder vereinbart wird. Der Bodenrichtwert dagegen ist ein zonenbezogener Orientierungswert und legt keinen individuellen Kaufpreis fest. Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten Nutzung, Lage und Entwicklungszustand zusammenpassen. Angebotspreis und später vereinbarter Kaufpreis können ebenfalls voneinander abweichen.
Woher stammen die Werte?
Die Richtwerte werden aus beurkundeten Grundstückskaufpreisen abgeleitet. Die Kaufpreissammlung bildet dabei die Grundlage; nach Gesetze im Internet werden durchschnittliche Lagewerte unter Berücksichtigung des Entwicklungszustands ermittelt. Für den Jahrgang 2026 flossen historische Durchschnittskaufpreise aus Transaktionen des Jahres 2025 ein. Einzelne Verkäufe werden also nicht unmittelbar als Richtwert übernommen.
Wann wurden die Bodenrichtwerte für Hennef 2026 veröffentlicht und für welchen Stichtag gelten sie?
Die Veröffentlichung erfolgte am 31. März 2026; maßgeblich ist der Stichtag 1. Januar 2026. Damit unterscheiden sich der Zeitpunkt der Bekanntgabe und der zeitliche Bezug der Werte. Wenn Sie den Bodenrichtwert Hennef 2026 für einen Vergleich verwenden, führen Sie beide Angaben mit. Das sorgt dafür, dass Sie den passenden Jahrgang und Bewertungszeitpunkt zuordnen.